Informationen für privatversicherte Personen (mit/ohne Beihilfe):
Bevor Sie einen Termin in einer privaten Praxis vereinbaren, klären Sie bitte folgende Punkte mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe, damit Ihnen später keine zusätzlichen Kosten entstehen:
(1) Werden Sprechstunden (GOP Ziffer 812a – Analogziffer für Psychotherapeutische Sprechstunde – 25min) übernommen und wenn ja, wie viele?
(2) Werden Probatorische Sitzungen (GOP Ziffer 870 – Probatorik – 50min) übernommen und wenn ja, wie viele?
(3) Welche Unterlagen (z.B. Konsiliarbericht*, Gutachterbericht*) sind für den Antrag notwendig?
(4) Wie viele Sitzungen (GOP 812a – Analogziffer für Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – 25min; GOP 870 Langzeittherapie – 50min) werden (pro Jahr) übernommen?
(5) Übernimmt Ihre Versicherung die neuen Analogziffern*?
* Konsiliarbericht: Diesen stellt Ihnen ihr Arzt/ihre Ärztin (hausärztliche oder psychiatrische Praxis) aus. Dieser bescheinigt, dass eine ärztliche Abklärung erfolgt ist und derzeit keine Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung bestehen.
* Gutachterbericht: Dies ist ein Bericht, den der/die PsychotherapeutIn, falls notwendig, für Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe erstellt.
* Analogziffern: “seit dem 01.07.2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft. Für die neuen psychotherapeutischen Leistungen ist regelhaft der 2,3-fache Satz bzw. für die Diagnostikleistungen der 1,8-fache Satz angegeben. Es wurde unter den Verhandlungspartnern vereinbart, dass für die neuen Leistungen keine darüber hinaus erhöhten Steigerungssätze vorgesehen sind. Weiterhin wurde vereinbart, dass bei der Gebührenordnungsposition (GOP) 812a Akutbehandlung und Psychotherapeutische Kurzzeittherapie sowie bei der GOP 870a ergänzend auch ein aktueller psychischer Befund mit der GOP 801a erhoben und abgerechnet werden kann. Der psychische Befund kann ebenso auch neben den bisher angewandten GOP für die Einzelbehandlung GOP 861, GOP 863 und GOP 870 sowie für die entsprechenden probatorischen Sitzungen erhoben und abgerechnet werden.” (https://www.dptv.de/im-fokus/gop/)
Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die neuen Analogziffern: https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf